Kontakt

Bürgerstiftung
Bad Honnef
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
oder
Annette Stegger, Vorsitzende
Am Sperrbaum 8
53604 Bad Honnef
mobil: 0160 539 4754

info@buergerstiftung-badhonnef.de

 

Spendenkonto bei der
Kreissparkasse Köln
IBAN 
DE85 3705 0299 0000 1115 00

Werden Sie Stifter –
schon ab 40,– EUR!

Ihre Stiftung

Ab einem Betrag von 40,– EUR monatlich verteilt auf die Dauer von 5 Jahren werden Sie Stifter und damit Mitglied der Stifterversammlung. Das geht ganz einfach per Überweisung auf das Konto der Bürgerstiftung Bad Honnef.

Oder Sie leisten eine Zustiftung von 2.500,– EUR und werden so Mitglied der Stifterversammlung. Sie werden als Stifter über alle Aktivitäten der Stiftung ausführlich informiert und erhalten Einladungen zu Veranstaltungen der Stiftung. Selbstverständlich können Sie auch in Ihrem Testament die Bürgerstiftung bedenken und auf diese Weise Stifter werden.

Ab einem Betrag von 25.000,– EUR können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung Ihren eigene Stiftungsfonds dotieren und Namen und Zuwendungsempfänger selbst festlegen. 

Ihre Spenden

Sie können die Bürgerstiftung mit einem einmaligen oder regelmäßigen Betrag fördern.
Regelmäßige Spender sind Förderer, die uns helfen, flexibel auf Anträge von gemeinnützigen Organisationen zu reagieren.  Jeder Euro zählt und fließt unmittelbar in die Realisierung gemeinnütziger Projekte. Gerne nennen wir Sie namentlich in unseren Veröffentlichungen. 

Ihr Engagement

Machen Sie mit und werden Sie Zeitspender Ohne das ehrenamtliche Engagement von vielen Bad Honnefer Bürgerinnen und Bürgern kann die Bürgerstiftung ihre Ziele nicht erreichen. Ihre Ideen und Ihre Tatkraft sorgen für die Vielfalt der Stiftungsarbeit. Sie zeigen neue Bedarfe auf und füllen Lücken im gesellschaftlichen Zusammenleben. 

Ihre Vorteile

Ihre steuerlichen Vorteile:
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und stellt für jede Zustiftung oder Spende eine Zuwendungs­bescheinigung aus. Zustiftung und Spenden können mit bis zu 20 Prozent der Einkünfte steuer­mindernd geltend gemacht werden. Großspenden können wie bisher auf mehrere Jahre verteilt werden. Zusätzlich kann bei Zustiftungen in den Vermögensstock ein Betrag von 1 Mio EUR in Abzug gebracht werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer:
Wird die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt, fallen keine Erbschaftssteuern an. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend auch wenn Erben oder Empfänger von Schenkungen innerhalb von 24 Monaten Beträge an die Stiftung weiterleiten.

 

Unsere Beratung


Wir verstehen uns auch als Dienstleister für Stifter. Die Bürgerstiftung Bad Honnef will möglichst viele Bad Honnefer Bürgerinnen und Bürger dafür begeistern, sich mit Lust am Gemeinsinn für ihre Stadt einzusetzen. Zahlreiche Privatpersonen und Unternehmer denken darüber nach, Teile ihres Vermögens oder Nachlasses in eine Stiftung einzubringen. 
Die meisten scheuen jedoch den enormen Aufwand für die Gründung einer eigenen Stiftung. Die Bürgerstiftung Bad Honnef will das Stiften so einfach wie möglich machen. Deshalb informiert sie die Stifter, unterstützt sie bei ihren Entscheidungen und hilft als Dienstleister bei der Überwindung von bürokratischen oder organisatorischen Hürden oder übernimmt diese Arbeiten, wenn unter dem Dach der Bürgerstiftung  ein Stiftungsfonds gegründet wird.

Stiftungsvorstand:
Annette Stegger, Vorsitzende des Vorstandes,
Jakob Walkembach, stellv. Vorsitzender
Paul Adalbert Friedrich
Johanna Liel
(Stadt Bad Honnef), Schriftführerin
Matthias Weiler (Kreissparkasse), Kassierer

 

 Stiftungsrat:
Hellmuth Buhr, Vorsitzender
Matthias Hupperich, stellv. Vorsitzender
Heinrich Beth
Peter Brassel
Peter Endler
Gerd Lübbering

Jacob Walkembach
Ralf Klösges (Kreissparkasse, Köln)
Otto Neuhoff, Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

Download der Satzung als PDF-Dokument

 

 

 

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